Medizinische Abklärung & Prozedere Kostenübernahme

Psychotherapie ist eine medizinische Krankenbehandlung. Wenn Sie aufgrund einer psychiatrischen Diagnose zu mir zugewiesen wurden, können Sie die Rechnung bei Ihrer zuständigen Krankenkasse einreichen und bekommen je nach Kasse einen kleinen Betrag refundiert. Auch Zusatzversicherungen übernehmen manchmal einen Teil der Kosten. Bezüglich der Höhe des Betrags fragen Sie bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger nach.

 

Prozedere für Teilkostenrückerstattung

►   Bitte besorgen Sie sich VOR bzw. spätestens NACH dem ERSTEN Gespräch eine Überweisung von Ihrem psychiatrischen Arzt oder Hausarzt mit der Zuweisung und Diagnose für Psychotherapie.

►   Diese Überweisung geben Sie ZEITGLEICH mit meiner ersten Rechnung bei Ihrer Versicherung ab.

►   Ab der 10ten Sitzung muss ein Antrag für die weitere Kostenübernahme ausgefüllt werden.

►   Sie geben diesen Antrag wieder RECHTZEITIG bei ihrer zuständigen Versicherung ab. Bitte behalten Sie selbst den Überblick und geben Sie mir Bescheid, wenn Sie diesen Antrag brauchen. Wir füllen ihn gemeinsam in der Therapiesitzung aus.